AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen City Herberge am Seepark

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten der CITY Herberge am Seepark, Ensisheimer Straße 28 in 79110 Freiburg, im folgenden als “Herberge“ bezeichnet:

1.
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten der Herberge.

Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Übernachtungsmöglichkeit bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist. Der Herberge steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Herberge kann vom Kunden / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der Einwilligung der Herberge wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Ein Beherbergungsvertrag mit Jugendlichen ohne Begleitung Erwachsener wird, obwohl sie in der Regel ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters keinen Vertrag abschließen können, in jedem Fall gegen Vorauskasse direkt mit ihnen geschlossen. Ebenso als wirksam abgeschlossen gilt der Vertrag, wenn der Minderjährige die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (§ 110 BGB). Bei Vertragsabschluss mit Jugendlichen in der Ausbildung gilt bei Benennung durch den Ausbildungsbetrieb oder der Schule bzw. bei Vorlage des Lehrvertrages oder des Turnusplanes die Genehmigung als erteilt.

2.
Reservierte Übernachtungsmöglichkeiten stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern eine Spätanreise nicht vorgemerkt wurde, behält sich die Herberge das Recht vor, bestellte Übernachtungsmöglichkeiten nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei einer Abreise bis 17.00 Uhr ist zusätzlich zur vereinbarten Rate der halbe Preis zu zahlen, danach ist der ganze Preis der Übernachtungsmöglichkeit fällig.

3.
Die vereinbarten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.
Es gelten folgende Stornofristen:

4.1 Individualreisende bis 8 Personen:
Kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise möglich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung nach 18.00 Uhr am Tag vor der Anreise oder einer Nichtanreise berechnet die Herberge eine Rücktrittspauschale von 90 % des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung.

4.2 Für Gruppen ab 9 Personen:
- Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor dem Anreisetag für das gesamte Kontingent
- Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise für 50% des vereinbarten Gesamtkontingentes
- Die Herberge bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Übernachtungsmöglichkeiten anderweitig zu belegen. Falls das nicht gelingt, ist die Herberge berechtigt, 70 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.

5.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Herberge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Herberge. Sofern zwischen der Herberge und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Herberge auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Herberge ausübt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Herberge in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Herberge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist die Herberge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
6.1 höhere Gewalt oder andere von der Herberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
6.2 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
6.3 die Herberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Herberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Herberge zuzurechnen ist.

7.
Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung wird nur übernommen, wenn diese der Geschäftsleitung oder seinen Mitarbeiter ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

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